Informationen zum Honorar und Erstattung
Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Aus diesem Grund ist mein Honorar für Ihre Psychotherapie von Ihnen selbst zu zahlen. Das Honorar für Psychotherapie ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Ziff. 14 UstG).
Die Therapiestunden sind direkt im Anschluss in bar, per EC-Karte, Kreditkarte oder PayPal zahlbar. Video-Sprechstunden sind im Voraus zu bezahlen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten i.d.R. nicht.
Wenn Sie jedoch dringend eine Psychotherapie benötigen und Sie bei den kassenzugelassenen psychologischen Psychotherapeuten nahe Ihres Wohnsitzes zu lange Wartezeiten auf sich nehmen müssten, bis ein Therapieplatz frei wird, können Sie mit Ihrer Krankenkasse sprechen und beantragen, dass diese – auf dem Wege der Kostenerstattung – die Behandlung durch den Heilpraktiker für Psychotherapie bezahlt.
Ihrem Antrag auf Kostenerstattung sollten Sie dann einen Nachweis über Ihre Anfragen und Wartezeiten bzw. Ablehnungen bei den verschiedenen zugelassenen Therapeuten beifügen, z. B. ein Telefonprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Ergebnis der jeweiligen Anfrage. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage genehmigt und durchgeführt, können Sie die Rechnung des Heilpraktikers für Psychotherapie bei der Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Krankenkasse erstattet dann (aus Kulanz) den Rechnungsbetrag.
Private Krankenversicherungen (PKV) erstatten gegebenenfalls Anteile der Kosten für die Heilpraktiker-Behandlung, ggfs. in Höhe des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. Bitte klären Sie dies vorher mit Ihrer Versicherung. Sie könnten einen Teil der Kosten von Ihrer Versicherung zurückerstattet bekommen.
Vorteile einer privat finanzierten Therapie
Eine privat finanzierte Psychotherapie kann mit großen Vorteilen für Sie verbunden sein:
- Sie können die oft langen Wartezeiten bis zu einem Termin bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung überbrücken
- Kurze Wartezeiten und schnelle Terminvergabe
- Aufgrund meiner Schweigepflicht gelangen keine Informationen an Dritte wie etwa Krankenkassen, Rentenversicherungen oder Berufsgenossenschaften. Dies kann z.B. im Zusammenhang mit Risikozuschlägen oder Gesundheitsprüfungen (z.B. Lebensversicherungen) von Vorteil sein.
TIPP
Die Kosten für Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.